wir präsentieren

ein Förderprogramm von:

Niedersachsen Digital aufgeLaden

Kostenlose Digitalberatung
im Wert von 2.500 €
zu 100 % gefördert

Bist du Einzelhändler in Niedersachsen? Dann nutze das Förderprogramm, um Folgendes zu erreichen:

Kostenlos:

individuelles Konzept im Wert von 2.500.- €

So erhältst du einen echten Mehrwert mit der Förderung Digital aufgeLaden:

Das kostenlose Konzept zur Digitalisierung deines Einzel­handels­geschäfts – wir nennen es den

Masterplan

Der Masterplan beinhaltet die vier wichtigsten Bereiche des digitalisierten Einzelhandels:

Verknüpfung von

  • Warenwirtschaftssystem
  • Kassensystem
  • Onlineshop

Warenbestand: Vereinfachung Erfassung und Aktualisierung

  • Ausschöpfung aller passenden Online-Präsenz­möglichkeiten, z. B. Website & Shop, Social Media, Google,
  • Optimierung deiner Marketing­ausgaben: Entwicklung von zielgerichteten und messbar erfolgreichen Werbe- und Marketing-Aktionen
  • Einführung neuer Möglichkeiten für:
    – Werbung
    – Online-Sichtbarkeit
    – Marketing
    – Presse & PR
  • Erweiterung deiner Verkaufs-Kanäle (z. B. Shopping auf Google, Facebook, Instagram oder andere Plattformen)
  • Einführung & Optimierung von Click & Meet
  • Optimierung bestehender Online-Verkaufsprozesse
  • Vereinfachung deines Warenversands mit digitalen Hilfsmitteln
  • DSGVO-konforme Datenspeicherung beim Verkauf und beim Marketing
  • Schutz deiner Hard- und Software gegen
    – Datenverlust
    – Cyberattacken
    – unbefugte Zugriffe

WIR KLÄREN AUF: Ist dein Geschäft für dieses Förderprogramm zugelassen? Sichere dir dafür einen Termin direkt im Kalender unseres Geschäftsführers.

Beratungsprozess

so wirst du digital aufgeLaden:

Von der Beantragung bis zur Bewilligung vergehen mindestens drei Wochen. Sichere dir jetzt einen Termin, um in ca. vier Wochen zu starten:

Know-how und

Digitalisierungs-Erfahrung

Zertifikat ansehen

Germar leitet deinen Marketing-Workshop
0
begeisterte Kunden im Digitalbereich
Freischuetz Referenzen Kunden-Logos
über  0
Beratungsstunden im Digitalbereich seit 2019
Justina fügt Freischuetz zu ihren persönlichen Facebook-Favoriten hinzu.

Die Corona-Krise

Zeit zum Umdenken

Steigere deinen Umsatz mit digitalen Maßnahmen – zum Beispiel:

Für mobile Endgeräte optimierte Online Shops

Erhöhe massiv deine Bekanntheit mit diesen online-Strategien:

Strategie für mehr Likes auf Social Media

HINWEIS: Förderung nur für Einzelhändler aus Niedersachsen möglich.

Das sagen
unsere Kunden

Digital AufgeLaden Logo
Google Logo
4.9/5

Rezensionen

Peer-Leader-International e.V.
Peer-Leader-International e.V.
8. August, 2022.
Freischütz ist von uns nur zu empfehlen. Sehr kompetent, super Beratung während des gesamten Prozesses und flink in der Umsetzung. Vielen Dank für eure Arbeit und Unterstützung!
Esther H
Esther H
29. September, 2021.
Freischütz hat für uns als Privatkunden eine Fassadenmalerei umgesetzt und damit ein echtes Highlight geschaffen. Wir sind mit dem Ergebnis mehr als zufrieden!
Marketing EMS-Fehn-Group
Marketing EMS-Fehn-Group
3. September, 2020.
Freischuetz ist seit vielen Jahren unser zuverlässiger Partner für unser Marketing.
1a gebrauchte drucker
1a gebrauchte drucker
2. Juni, 2020.
Zu jedem Zeitpunkt des Projektes habe ich mich sehr gut beraten gefühlt. Im Vergleich zu anderen Dienstleistern wurden meine Wünsche schnell umgesetzt. Große Korrekturen waren nicht von Nöten .Rund ums Thema Kreativität und Werbung ist Freischütz nun mein erster Ansprechpartner
Holzzauber GmbH
Holzzauber GmbH
17. Februar, 2020.
Danke für die tolle Zusammenarbeit und Kreativen Ideen, unser Homepage kommt überall super an!
Jörg Kollecker
Jörg Kollecker
10. Februar, 2020.
Sehr kreative Werbeagentur im Norden. Die Anforderungen werden schnell erkannt und mit hervorragenden Vorschlägen bearbeitet. Absolut empfehlenswert.
Jerome Wittig
Jerome Wittig
10. Februar, 2020.
Super Erfahrung. Haben für uns die Homepage erstellt und ist unser Ansprechpartner für Creative Werbung. Danke für die tolle Zusammenarbeit.
Ingo Hesse
Ingo Hesse
6. Februar, 2020.
Sehr gute Leute, kreative Ideen, moderne Designs. Immer gerne wieder. Weiter so !! Gruß an Germar und Team.
Sven Reßmeier
Sven Reßmeier
5. Februar, 2020.
Einfach hervorragend!
Andree Bolinius
Andree Bolinius
3. Februar, 2020.
Wir benötigten Werbeartikel und ein Werbeplakat für junge Menschen. Es war unser erster Auftrag mit Freischütz und wir waren begeistert von der eigenständigen Kreativität der Köpfe. Viele Ideen wurden geliefert und die Umsetzung war trotz unserer kurzfristigen Anfrage super! Vielen Dank & bis zum nächsten Mal.
Kreative Köpfe

Die Experten für deine Digitalisierung

Germar Claus

Geschäftsführung

Design- und Marketing-Experte

Hauke Phillipp

Geschäftsführung

Online-Marketing-Experte

Sarah Lips

Projektleitung

Förderantrags-Expertin

Maren Boekhoff

Social Media

Expertin für Social Media Trends

Wir unterstützen den Einzelhandel:

Statistiken

Entwicklung des Einzelhandels in Deutschland

Darum ist es für Einzelhändler so wichtig, jetzt zu handeln:

HINWEIS: Förderung nur für Einzelhändler aus Niedersachsen möglich.

Du hast noch Fragen?

hier gibt es die Antworten:

Sollte deine Frage hier nicht geklärt werden, kannst du dich jederzeit bei uns melden. Wir freuen uns auf das Gespräch mit dir!

  1. Wir als Beratungs­unternehmen schließen einen Beratungs­vertrag (Formblatt des Landes Niedersachsen) mit dem Einzel­händler (EZHU) ab und reichen diesen zusammen mit weiteren Formularen ein.
  2. Nach Freigabe durch die NBank (ca. 2-3 Wochen Bearbeitungszeit) führen wir die Digitali­sierungs­beratung durch: Standortbestimmung, Potenzial­analyse, Handlungs­empfehlung
  3. Bei uns erhält der Einzelhändler ein umfang­reiches Konzept, individuell auf die jeweilige Situation zugeschnitten.
  4. Wir schreiben eine Rechnung über max. 2.500 Euro netto.
  5. Der Einzelhändler überweist lediglich die Mehrwert­steuer. Diese wird bei der Umsatz­steuer­voranmeldung berücksichtigt.
  6. Wir senden einen vom Einzelhändler unterschriebenen Verwendungs­nachweis an die NBank.
  7. Die NBank erstellt einen Schlussbescheid und zahlt die Netto-Fördersumme an uns aus.
  1. Der Antrag auf Förderung für Digitali­sierungs­beratung (wird von uns ausgefüllt)
  2. Beratungsvertrag mit Unterschriften beider Vertrags­parteien
  3. Anlage zum Beratungsvertrag (Vorhaben und Ziele)
  4. De-minimis-Erklärung des Einzelhändlers
  5. Nachweis der Beratungs­autorisierung
Für eine zügige Bearbeitung sind vollständige und richtig ausgefüllt Unterlagen essentiell. Zwischen Posteingang des Antrages und geplantem Projekt­beginn sollten mindestens 2-3 Wochen liegen. Die NBank hat somit 2-3 Wochen für die Erteilung einer Bewilligung Zeit.

Die Beratungskosten setzen sich aus dem Beratungshonorar und ggf. anfallenden Reisekosten zusammen, wobei das Beratungshonorar den Hauptteil der Beratungskosten ausmachen muss.

Die Mehrwertsteuer zahlt das Einzelhandels­unternehmen an das Beratungs­­unternehmen.

Dem Verwendungsnachweis (gem. Vordruck der NBank) ist nur noch die Rechnungskopie inkl. eventueller Anlagen (bzgl. Reisekosten) der durchgeführten Digitali­sierungs­beratung beizufügen. Der Verwendungs­nachweis sowie die Rechnungs­kopie sind digital über das Kundenportal und im Nachgang im Original (mit Original­unterschriften des Beratungs- und Einzel­handels­unternehmens) an die NBank zu senden.
Einzelhändler im Sinne der Richtlinie sind vor dem 01.03.2020 gegründete kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels, die ihren Sitz und mindestens ein stationäres Einzelhandels­geschäft in Niedersachsen haben. Ein Einzelhändler im Sinne der Richtlinie ist eines, das Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher (Endkundinnen und Endkunden) veräußert. Waren sind bewegliche Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind.
Die Profiteure dieser Richtlinie sich kleine und mittlere Einzelhandels­unternehmen mit Sitz und mit mindestens einem stationären Einzelhandels­geschäft in Niedersachsen. Einzelhandels­unternehmen sind dabei Unter­nehmen, die Waren an Ver­braucher­innen und Verbraucher veräußern. Da die Förder­richtlinie das Ziel hat, den stationären Einzel­handel zu stärken, sollte die stationäre Verkaufs­stelle dem Einzelhandel zuzuordnen sein. Es ist also nicht aus-reichend, wenn die Geschäftsräume dem Anbieten einer Dienstleistung dienen und der Verkauf von Ware an Ver­brauche­rinnen und Verbraucher nur eine völlig untergeordnete Rolle spielt. Auch ist es nicht ausreichend, wenn in der Verkaufsstelle Waren an gewerbliche Kundinnen und Kunden veräußert werden und der Verkauf an Endkundinnen und Endkunden nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Die Förderung im Rahmen der Richtlinie erfolgt unabhängig von dem Digitalisierungs­stand des jeweiligen Einzel­handels­unternehmens.
Gemeinnützige Vereine, Unternehmen und Stiftungen sind unabhängig von ihrem Beratungsbedarf nicht förderfähig.
Da es sich hier immer um den gleichen bzw. benachbarten Markt handelt (Einzelhandel), sind die Unternehmen als verbundene bzw. Partner­unternehmen zu betrachten und lassen somit nur eine Antrag­stellung für den Unternehmensverbund zu.
Auch ein gewerblich tätiger Verein kann die Voraussetzung der Nr. 3.2 der Richtlinie erfüllen und danach Begünstigter im Sinne der Richtlinie sein.
Nein, im Rahmen dieser Richtlinie wird nur die Beratungs­dienstleistung gefördert. Für Umsetzungs­maßnahmen stehen ggf. andere Förder­möglichkeiten zur Verfügung. Herüber klären wir im Rahmen der Digitalisierungs­beratung auf.

Quelle: NBank – Stand 18.02.2021

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